Weibliche Genitalverstümmelung verstößt gegen deutsches und internationales Recht und wird bestraft, auch wenn die Mädchen im Ausland beschnitten werden. Darauf weist ein Schutzbrief hin, der nun erstmals in Deutschland verfügbar ist. Betroffene Familien können, wenn sie mit ihren Kindern auf Heimatbesuch sind, den Schutzbrief vorzeigen. Um die Genitalverstümmelung ihrer Töchter zu verhindern, soll Eltern durch den Hinweis auf die rechtlichen Folgen ermöglicht werden, sich dem sozialen Druck im Heimatland zu entziehen.
An der Erstellung des Schutzbriefes haben sich in Hamburg neben Initiatorin Gwladys Awo (Plan International) die Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Innenbehörde beteiligt.